Sind GRUNDMANN-Beschläge/Schlösser für Brandschutztüren geeignet?
-
Feuerhemmende Drückergarnituren von GRUNDMANN sind nach der ÖNORM B 3850 geprüft.
Feuerhemmende Schlösser der Serie 400 bzw. MVS 900 sind nach der ÖNORM B 3858 geprüft.
Detailierte Angaben entnehmen Sie bitte dem aktuellen Katalog.
Beachten Sie bitte auch die neue ÖNORM B 3859 für Beschläge (gültig seit 1.7.2002).
Gutachten stellen wir Ihnen bei Bedarf jederzeit gerne zur Verfügung.
Welche Drückerformen dürfen verwendet werden?
-
Auf Grund der Tatsache, dass derzeit nur DIN-EN Prüfungen vorliegen (es gibt noch keine Prüf- und Zertifizierungsstellen in Österreich) dürfen nur Drücker geprüft nach DIN 18273, dh. mit einem 9 mm-Vierkant verwendet werden. Angesetzte Drückerstifte wie unser Stift 246/D8,5/N9 passend zu einer Drückergarnitur mit einem 8,5 mm-Vierkant (nach ÖNORM B 3850 bzw. B 3859) dürfen derzeit nicht verwendet werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals darauf hinweisen, dass das freie Drückerende zur Oberfläche des Türblattes zeigen muss, um Verletzungen zu vermeiden. Die zugelassenen Drückerformen finden Sie auf unserer Homepage www.grundmann.com unter „Gutachten/Prüfzeugnisse“.
Dürfen Notausgangsverschlüsse an Stelle von Panikverschlüssen eingesetzt werden?
-
Die Antwort lautet: nein.
Notausgangsverschlüsse und Panikverschlüsse dürfen nicht getauscht werden, da hier zwei unterschiedliche Systeme vorliegen. Ein Panikverschluss kann aber anstelle eines Notausgangsverschlusses eingebaut werden. Ein Notausgangsverschluss darf jedoch nicht anstelle eines Panikverschlusses eingebaut werden.
Welcher Beschlag nach ÖNORM EN 1125 darf an der Außenseite des Türblattes montiert werden?
-
Es dürfen die geprüften Beschläge gemäß EN 1125, sowie alle im Zertifikat angeführten weiteren Kombinationsmöglichkeiten eingebaut werden.
Mit welchen Schlössern können GEOS-Beschläge kombiniert werden?
-
GEOS-Objektbeschläge können auf Basis der bisher vorliegenden Prüfungen derzeit mit BKS, BMH und KABA Schlössern kombiniert werden.
DO-Nummern für GEOS-Beschläge:
- DO 20.26.01 für Blatttüren (= Holztüren), dh. für Rundrosetten- und Schilderbeschläge
- DO 20.26.02 für Rohrrahmentüren, dh. für Ovalrosettenbeschläge
DO-Nummern für Schlösser:
- BKS: EU Konformitätszertifikat Nr. 0432-BPR-0003 Prüfkennzeichnung DO 5.0/DO 5.1/ DO 9.1/ DO 9.2/ DO 9.6
- BMH: EU Konformitätszertifikat Nr. 0432-BPR-000041 Prüfkennzeichnung DO 5.3/DO 6.16/ DO 6.8/ DO 9.2
- KABA: Kabamatic lock Serie 128 und Kabamatic elolegic lock Serie 128, entsprechend Prüfzertifikat Nr.120001138.85 und Nr. 120001138.95, Prüfkennzeichnung DO Nr. 6.17
Kombinationen mit anderen Schlössern sind derzeit nicht geprüft und daher nicht normgerecht.
Aus Stabilitätsgründen ist an Stehflügeln die Verwendung von Wechsel-spreizstiften Artikel 248 nicht erlaubt, sondern nur Wechselstifte 241V mit einem 9 mm-Vierkant und Blindrosetten zugelassen.
Müssen auch regionale Bauvorschriften beachtet werden?
-
Selbstverständlich sind die diversen regionalen Veranstaltungsgesetze und Bauordnungen, sowie das Arbeitnehmerschutzgesetz und andere gesetzliche Vorschriften wie Fluchtwegbreiten usw. zu beachten.
Eignet sich ein Verschlusssystem nach ÖNORM EN 179 bzw. ÖNORM EN 1125 zwingend auch für die Verwendung an einer Rauch- oder Brandschutztüre?
-
Nein! Beachten Sie, dass ein Verschlusssystem nach ÖNORM EN 179 bzw. ÖNORM EN 1125 sich nicht auch zwingend für die Verwendung an einer Rauch- oder Brandschutztüre eignen muss. Die Eignung der
Systeme muss gesondert nachgewiesen werden. Das heißt, der Zulassungsbescheid der Brandschutztüre oder das Prüfungszeugnis der Rauchschutztüre müssen die Montage eines entsprechenden Systems ausdrücklich erlauben. Eine alleinige Eignung des Verschlusses genügt nicht.
(Siehe auch ÜA Kennzeichnung)