
![]() Paniksystem an der feuerabgewandten Seite nach EN 179 vor der Prüfung ![]() Paniksystem an der feuerabgewandten Seite nach Ende der positiven Prüfung in der 36. Minute - keine Entzündung oder Durchbrand ![]() Batteriefach an der feuerzugewandten Seite nach Versuchsende ![]() Mit TAC-Privacy kann eine vorhandene Langschildverbohrung genutzt werden |
Automatisierte Zutrittsanlagen müssen eine Feuerwiderstandsprüfung nach EN 1634-1 bestanden haben. Es ist dabei nicht erforderlich, dass der Fluchttürverschluss nach einer derartigen Feuerwiderstandsprüfung (= über 30 Minuten bei fast 1.000°C) funktionstüchtig ist. Die Falle muss jedoch im Schließblech oder in der Stahlzarge eingerastet bleiben und die Türe verschlossen halten.
Erst diese Prüfung gibt endgültig Auskunft, ob die in der Entwicklung angestrebten Ziele auch tatsächlich erreicht worden sind. So könnte eine Entzündung oder Explosion von Batterien und Kunststoffteilen eine Brandgefahr oder eine Gefährdung der Benützer darstellen.
Das TAC-Schließsystem hat diese Prüfung bestanden und ist daher feuerschutzgeprüft nach EN 1634-1!
Installationen von Zutrittssystemen in der PraxisBei Neubau
Bei Sanierung
Dieser Artikel ist Teil eines Vortrages, den unser Mitarbeiter Lukas Schober im Rahmen des Aprilsymposiums 2011 - veranstaltet vom Brandschutzforum Austria - gehalten hat.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich bitte an: Lukas Schober, Produktmanager TAC Access Control +43.2764.2202-178 |